Startseite

 

Analyse des bestehenden Steuersystems

 

 

 

Gliederung:

 

1. Ziele und Mittel

2. Verbrauchs- und Umsatzsteuern

3. Einkommenssteuer

4. Vermögens- und Erbschaftssteuer

5. Kraftfahrzeug- und Mineralölsteuer

6. Sozialabgaben

7. Gewinnsteuern

8. Zölle und Subventionen

9. sonstige Steuern (Körperschaftsteuer, Grundsteuern, Gewerbesteuern)

 

 

 

Kapitel 8. Zölle und Subventionen Forts. 2

 

 

Gliederung:

 

1. Einführung

2. Zölle

    a. Einteilungskriterien

    b. Ziele der Zollpolitik

    c. Finanzzölle

    d. Schutzzölle

    e. Erziehungszölle

    f. verteilungspolitische Effekte

    g. Zollschutz und das Heckscher-Ohlin-Theorem

    h. das Zolloptimum

    i. gesamtwirtschaftliche Effekte

3. Subventionen

   a.  Funktionen und Dysfunktionen von Subventionen

   b. Der Einfluss von Subventionen auf die internationale Arbeitsteilung

   c. Einfluss auf Konsumenten- u. Produzentenrente

   d. Subvention und Wohlfahrtsänderung

   e. Reaktionen des Auslandes

4. Das Außensteuergesetz

    a. Zielsetzungen des AStG 

    b. Sind unterschiedliche Steuersätze in der EU unerwünscht?

    c. Abwehr gewisser Praktiken der MK zur Verminderung der Steuerbelastung

    d. Wohnsitzverlagerung in ein Gebiet mit niedriger Besteuerung

    e. Sicherung nicht liquidierter Wertzuwächse bei Auswanderung

    f. Ausweitung beschränkter Steuerpflicht bei Verlagerung von Kapitalanlagen ins Ausland

 

 

 

3c. Einfluss auf Konsumenten- u. Produzentenrente

 

Die inländische Wohlfahrtssteigerung aufgrund einer Subventionierung setzt sich stets aus drei Komponenten zusammen: aus dem Wohlfahrtsgewinn der Haushalte (der Konsumentenrente), aus dem Gewinnzuwachs der Unternehmer (der Produzentenrente) sowie aus dem Verlust des Staates aufgrund der Subventionierung. Betrachten wir zunächst die Veränderung in der Konsumentenrente.

 

Da der Preis für das subventionierte Gut um den Betrag der Subvention pro Stück sinkt, steigt die Nachfrage; die Fläche zwischen den beiden Preisgeraden bemisst die Zunahme der Konsumentenrente.

 

 

 

 

 

Wie verändert sich nun die inländische Produzentenrente aufgrund der Subventionierung? Vor der Subventionierung entsprach die Produzentenrente der rot eingezeichneten Fläche (Dreieck). Aufgrund der Subventionierung ist der Gewinn auf die gelbe Fläche angewachsen, welche von der Ordinatenachse, der gestrichelten Angebotskurve und der gestrichelten Preisgeraden umschlossen  wird.

 

 

Um zu erkennen, um wie viel der Gewinn aufgrund der Subventionierung angewachsen ist, verschieben wir die Fläche der bisherigen Produzentenrente senkrecht um den Betrag der Subvention pro Stück nach unten. Die verbleibende, gelb eingezeichnete Fläche stellt dann den Zuwachs der Produzentenrente aufgrund der Subvention dar. Ausgelöst wurde dieser Zuwachs einmal dadurch, dass aufgrund des gesunkenen Preises die inländische Nachfrage gestiegen ist. Gleichzeitig haben die inländischen Unternehmungen jedoch auch die Möglichkeit, Güter ins Ausland zu exportieren und vermehren auf diese Weise erneut ihren Gewinn.

 

 

 

 

Die Tatsache, dass Güter exportiert werden und damit die inländische Güterproduktion über den inländischen Schnittpunkt von neuer Angebotskurve und Nachfragekurve ausgedehnt wird, bewirkt allerdings wegen der steigenden Grenzkosten, dass der Preis wiederum über das Niveau ansteigt, der durch den Schnittpunkt beider inländischen Reaktionskurven markiert wird. Dieser erneute Anstieg des Preises findet bei dem Preis sein Ende, bei dem das Exportangebot der inländischen Unternehmungen (die Differenz zwischen ausländischer Nachfrage über dem ausländischen Angebot) mit der Importnachfrage der ausländischen Haushalte (der Differenz zwischen inländischem Angebot und inländischer Nachfrage) zusammenfällt. Diese Veränderungen in der Konsumenten- sowie Produzentenrente lassen sich in den beiden folgenden Diagrammen erkennen:

 

 

 

Da der Preis wiederum etwas angestiegen ist, geht die Nachfrage zurück mit der Folge, dass der Zuwachs der Konsumentenrente ebenfalls geringer ausfällt.

 

 

Für die Produzentenrente gilt hingegen, dass sowohl der Preis wie auch die verkaufte Menge ansteigen und mit ihnen auch die Produzentenrente nochmals zulegt.

 

 

3d. Subvention und Wohlfahrtsänderung

 

Von dem Zuwachs der Konsumenten- sowie der Produzentenrente muss nun noch der Wohlfahrtsverlust abgezogen werden, der dadurch entsteht, dass die Subventionen aus Steuergeldern finanziert werden, die nun nicht mehr für andere wohlfahrtssteigernde Zwecke ausgegeben werden können. Er entspricht dem Produkt aus insgesamt abgesetzter Menge multipliziert mit dem Subventionsbetrag pro Gutseinheit.

 

 

 

 

 

Wenn wir nun alle drei Teile der inländischen Wohlfahrtsveränderung aufgrund der Subventionierung zusammenzählen, sehen wir, dass auf der einen Seite partielle Wohlfahrtsgewinne entstehen: die Konsumentenrente sowie die Produzentenrente steigen an. Auf der anderen Seite verzeichnen wir aber auch erhebliche Wohlfahrtsverluste und zwar dadurch, dass der Staat Subventionen gewährt, welche aus Steuergeldern finanziert werden und somit eine Reduzierung der Wohlfahrt bei den übrigen Konsumgütern bewirken.

 

 

 

 

 

Es ist wohl nicht möglich, eindeutig und für alle Fälle festzustellen, ob die Subventionierung per Saldo zu einem Gewinn oder Verlust der gesamten Wohlfahrt führt. Welches Ergebnis sich im Einzelfall einstellt, hängt offensichtlich von der Elastizität der in- und ausländischen Nachfrage sowie des in- und ausländischen Angebotes ab. Je größer die Elastizität, um so stärker sind die Veränderungen in den Preisen und den Mengen.

 

Da sich die Mengenwirkungen gleichermaßen auf die Wohlfahrtsgewinne wie Wohlfahrtsverluste auswirken, kommt es für die Beantwortung unserer Frage vor allem darauf an, wie stark die Preisänderungen im Vergleich zu der Höhe des Subventionsbetrages pro Stück sind. Je geringer diese Preisänderungen ausfallen, um so geringer sind die Zuwächse der Konsumenten- und Produzentenrente und damit auch die Wohlfahrtsgewinne. Es hängt aber von den Elastizitäten ab, wie stark der Preis im Endergebnis gegenüber einer Situation ohne Subventionierung fällt.

 

In unserem gewählten Beispiel überwiegen eindeutig die Wohlfahrtsverluste, wie man leicht erkennen kann, wenn man die Produzentenrente in das gelbe Rechteck der Wohlfahrtsverluste schiebt und die Fläche der Konsumentenrente so verschiebt, dass sie nicht von der Fläche der Produzentenrente verdeckt wird.

 

 

 

 

 

Die durch Subventionierung hervorgerufenen Wohlfahrtsverluste werden einerseits durch die Höhe des Subventionsbetrages pro Stück, andererseits durch die gesamte produzierte Gütermenge bestimmt. Die Wohlfahrtsgewinne bei der Konsumenten- und Produzentenrente hingegen hängen vor allem  davon ab, wie stark die Preise tatsächlich fallen.

 

Betrachten wir zwei Extremfälle: Unterstellen wir, dass die Nachfrage im In- und Ausland vollkommen elastisch reagiere, dies bedeutet, dass es nur extrem geringer Preissenkungen bedarf, um die Nachfrage an das veränderte Angebot anzupassen. Dies wiederum hat zur Folge, dass die Preise gegenüber dem neuen Gleichgewichtspreis bei Autarkie (dem neuen Schnittpunkt der inländischen Nachfragekurve mit der inländischen Angebotskurve) nur geringfügig angestiegen sind. Somit entsprechen sich die Wohlfahrtsgewinne weitgehend den Wohlfahrtsverlusten.

 

Unterstellen wir nun andererseits extrem geringe Elastizitäten bei Angebot und Nachfrage im In- und Ausland, dann muss der Preis im Verhältnis zum neuen Schnittpunkt wiederum erneut stark steigen, er ist somit gegenüber dem Ausgangspunkt nur gering gefallen. Dies bedeutet wiederum, dass die Wohlfahrtsgewinne im Vergleich zu den Wohlfahrtsverlusten gering ausfallen. Per Saldo ist also in diesem Falle der Wohlfahrtsgewinn extrem gering und zumeist muss per Saldo sogar mit einem Verlust an Wohlfahrt gerechnet werden.

 

Wir wollen uns nun die Frage stellen, ob unsere Ergebnisse auch dann noch eintreffen, wenn wir in unserem Modell unterstellen, dass zu Beginn dieses Prozesses unterschiedliche Ausgangsbedingungen vorliegen. Gehen wir zunächst davon aus, dass das Inland eine effizientere Produktionstechnik als das Ausland anwendet und dass deshalb vor Beginn der Subventionierung der Gleichgewichtspunkt bei Autarkie im Inland bei einem geringeren Preis als im Ausland liegt.

 

Wird hier Außenhandel zugelassen, kommt es zu einem Export der inländischen Produkte ins Ausland. Dieser Export ist nun wohlfahrtssteigernd, da ja annahmegemäß eine weniger effiziente Produktion (die ausländische Produktion) durch eine effizientere Produktion (die inländische Produktion) ersetzt wird. Wird jedoch nun die inländische Produktion subventioniert, so gilt für die hierdurch ausgelöste Zunahme des Exportes wie in unserem ersten Modell, dass sie ineffizient ist. Obwohl die inländische Angebotskurve unterhalb der entsprechenden Angebotskurve des Auslandes liegt, führt der zusätzliche Export trotzdem zu einer Ineffizienz, da die Stückkosten mit wachsender Produktion steigen und infolgedessen die Stückkosten der zusätzlichen Exportgüter höher liegen als die Stückkosten des Auslandes. Für die Frage der Effizienz gelten immer nur die marginalen Kosten (die Grenzkosten), nicht die durchschnittlichen Kosten.

 

In gleicher Weise würden auch die Ergebnisse dann nicht korrigiert werden müssen, wenn wir unterstellt hätten, das Ausland verfüge über eine kostengünstigere Technik. Hier wäre ein Import der betreffenden Güter wohlfahrtsteigernd und dieser positive Effekt würde zunichte gemacht, wenn nun dieser Import aufgrund der Subventionierung der inländischen Produkte verhindert würde. Wiederum würden knappe Ressourcen für eine weniger produktive Verwendung eingesetzt. Es bleibt also bei den oben gemachten Schlussfolgerungen.

 

 

3e. Reaktionen des Auslandes

 

Allerdings gelten diese Schlussfolgerungen nur für eine kurze Frist. Langfristig müssen wir nämlich mit der Möglichkeit rechnen, dass an den getroffenen Annahmen dieses Modells aufgrund der Subventionierung Änderungen eintreten.

 

Genauso wie die merkantilistische Zollpolitik langfristig dazu geführt hat, dass die Länder, gegen die sich die Einführung oder Erhöhung von Importzöllen gerichtet hatte, damit geantwortet haben, dass auch sie Importzölle erhoben, genauso müssen wir damit rechnen, dass eine Subventionierung der inländischen Produkte vom Ausland damit beantwortet wird, dass auch dort diese Güter subventioniert werden. Wie bereits gezeigt, führt ja die Subventionierung der inländischen Produkte zu Wohlfahrtsverlusten im Ausland genauso, wie die Subventionierung der eigenen Produkte bisweilen die Wohlfahrt der inländischen Unternehmer kurzfristig erhöht.

 

Kommt es jedoch auch im Ausland zu einer entsprechend gleich hohen Subventionierung, werden die anfänglichen positiven Wirkungen auf die Wohlfahrt der inländischen Unternehmer wieder rückgängig gemacht, gleichzeitig sinkt jedoch die allgemeine, beide Länder umfassende Wohlfahrt wegen verringerter internationaler Arbeitsteilung.

 

Gehen wir nochmals von dem erstgenannten Modell aus, bei dem beide Länder die gleichen Bedarfsstrukturen und die gleichen Techniken aufweisen, sodass auch die Preise im Gleichgewicht übereinstimmen und zunächst keine Außenhandelsbeziehungen stattfinden. Führen nun beide Länder eine gleichhohe Subventionierung ein, so ändert sich an den realen Marktergebnissen überhaupt nichts. Die Preise beider Länder sinken in gleichem Umfang, für niemand wird es vorteilhaft, Waren zu exportieren oder zu importieren. Auch aus wohlfahrtstheoretischer Sicht ist der Autarkiezustand in diesem Falle optimal, da sich ja aufgrund der Subventionierung nur die privatwirtschaftlichen Grenzkostenkurven, nicht aber die gesamtwirtschaftlichen Kostenverläufe verändert haben.

 

Nur deshalb, weil der Staat einen Teil der Kosten übernimmt, entstehen für die Unternehmungen geringere Kosten, für die gesamte Volkswirtschaft ist jedoch die Kostenhöhe unverändert geblieben. Dies bedeutet nun, dass weder die Konsumenten- noch die Produzentenrente ansteigt. Trotzdem aber entstehen in Höhe der Subventionssumme Wohlfahrtsverluste, da ja diese Geldbeträge nicht mehr für andere Verwendungsarten ausgegeben werden können. Auf lange Sicht gesehen hat die Subventionierung für die eigene Volkswirtschaft keinen Vorteil, sondern eindeutig einen Nachteil gebracht. Es wäre besser gewesen, wenn man auf die Subventionierung verzichtet hätte und somit diese Geldbeträge anderen Verwendungsarten hätte zuführen können.

 

Nun war unsere bisherige Betrachtung statischer Natur. Wir haben stillschweigend unterstellt, dass aufgrund der Subventionierung kein Einfluss auf den technischen Fortschritt und damit auf die Lage der realen volkswirtschaftlichen Angebotskurven ausgeht. Aber gerade diese Annahme entspricht nicht der Wirklichkeit. Der Umstand nämlich, dass der Staat bereit ist, die Produktion der fraglichen Güter zu subventionieren, begünstigt nicht nur die Unternehmungen, welche effizient arbeiten können, sondern ermöglicht auch solchen Unternehmungen die Aufnahme der Produktion, welche ohne Subvention gar nicht eine kostendeckende Produktion hätten aufnehmen können.

 

Dies bedeutet, dass knappe Ressourcen von den effizient arbeitenden Unternehmungen abgezogen werden. Es kommt zu einem ruinösen Konkurrenzkampf, bis schließlich einige Unternehmungen durch Konkurs ausscheiden. Würden jeweils die am wenigsten produktiven Unternehmungen ausscheiden und die effizientesten Unternehmungen übrig bleiben, würde auf lange Sicht gesehen auch dafür Sorge getragen, dass die optimale Lösung angesteuert wird.

 

Damit kann jedoch keinesfalls gerechnet werden. Die Kreditwürdigkeit der Unternehmungen wird weniger von der Rentabilität, als vielmehr von der Liquidität bestimmt. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass nicht die am wenigsten rentablen Unternehmungen ausscheiden, da unter Umständen die weniger rentablen Unternehmungen über eine größere Liquidität verfügen und deshalb den ruinösen Konkurrenzkampf länger durchhalten können.

 

Nun könnte man einwenden, dass ein größeres Vermögen einer Unternehmung ein Indiz dafür sei, dass diese Unternehmung auch erfolgreicher arbeiten könne, sodass eine Auswahl nach der Liquidität, also nach der Höhe des zur Verfügung stehenden Vermögens auch eine Garantie dafür sei, dass auch die rentabelsten Unternehmungen diesen Konkurrenzkampf gewinnen.

 

Aber in Wirklichkeit ist der Zusammenhang zwischen Liquidität und Rentabilität sehr viel komplizierter. Erstens bedeutet der Hinweis, dass eine Unternehmung in der Vergangenheit erfolgreich war, nicht unbedingt auch, dass diese Unternehmung bei den jetzt zur Diskussion stehenden Verfahren ebenfalls die rentabelste Technik gefunden hat.

 

Zweitens kann auch das Alter der jeweils in Konkurrenz zueinander stehenden Unternehmer von Bedeutung sein. Es kann ja sein, dass ein bestimmter Unternehmer nur deshalb noch kein Vermögen in der Vergangenheit ansammeln konnte, weil er erst jetzt altersbedingt erwerbswirtschaftlich tätig wurde. Hier ist das fehlende Vermögen überhaupt kein Indiz dafür, dass dieser junge Unternehmer weniger erfolgreich arbeiten kann als ältere Unternehmer, welche wegen ihres vorgerückten Alters bereits Erfolge in der Vergangenheit und damit Vermögen aufweisen.

 

Drittens schließlich sagt der Vermögensstand auch deshalb wenig über die Tüchtigkeit eines Unternehmers aus, da ein Vermögen nicht nur aufgrund eigener Erfolge in der Vergangenheit erworben worden sein kann, sondern auch aufgrund einer Vererbung. Aber es ist nicht möglich, aus den Erfolgen der Eltern auf die Tüchtigkeit der Kinder zu schließen.

 

Nun könnte man diesen Einwänden gegenüber dadurch begegnen, dass man nicht eine Subventionierung nach dem Gießkannenprinzip durchführt, sondern gezielt nur den Unternehmungen Subventionen zur Verfügung stellt, welche einen Erfolg garantieren. Die Schwierigkeit liegt in der Frage, woran denn der Staat erkennen soll, welche Unternehmung die erfolgreichste sein wird.

 

In aller Regel verfügen wir über dieses Wissen nicht ex ante, also vor dem erfolgreichen Abschluss, sondern erst ex post, also nach Beendigung einer Investitionsphase. Selbst dann, wenn wir über dieses Wissen verfügen würden, wäre es besser, der Staat würde dieses Wissen allen relevanten Unternehmungen kostenlos zur Verfügung stellen, als selbst zu entscheiden, welche Innovation den  Zuschlag erhalten soll. Alle Investitionen und vor allem Innovationen sind risikoreich. Der Erfolg ist in aller Regel nicht von vornherein sicher.

 

Die freie Marktwirtschaft kennt jedoch sehr viel bessere Anreizsysteme als die staatliche Bürokratie oder die politische Demokratie. Werden Investitionsentscheidungen von staatlichen Bürokraten oder von den Politikern gefällt, so fallen ihnen – im Gegensatz zu freien Unternehmungen in einer funktionierenden Marktwirtschaft – im Erfolgsfalle nicht die materiellen Gewinne aus diesen Investitionen zu, noch haften sie im Falle des Scheiterns für die Verluste mit ihrem eigenen Vermögen. Es wäre im Allgemeinen sehr viel besser, man würde die Auswahl der Innovationen dem freien Markt überlassen und man würde nicht durch Subventionierung den Innovationsprozess politisch zu beeinflussen versuchen.

 

Fortsetzung!