Gliederung:
0. Das Problem
1. Beginn des Lebens
2. Ende des Lebens
3. Eingriffe kurz vor dem Gehirntod
4. Der Tabubruch: die Selektion
5. Die Taktik der kleinen Schritte
6. Der Wert des einzelnen Menschen
7. Gründe gegen eine Selektion
8. Laizistische Begründungen
9. Ausblick
0. Das Problem
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wirbt seit längerer Zeit für eine doppelte Widerspruchlösung bei der Organspende. Auf diese Weise soll die Zahl der Spender erhöht werden.
Entsprechend diesem Vorschlag soll jeder Mensch in Deutschland automatisch als Spender gelten, sofern er dieser Regelung nicht eigens widersprochen hat. Bislang darf eine Organspende nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen oder der Angehörigen durchgeführt werden.
Seit Jahren sei ohne Erfolg versucht worden, die Zahl der Organspender zu erhöhen. In Zukunft sollen Organspenden zum Normalfall werden. Es sei in einer freien Gesellschaft durchaus zumutbar, bei anderer Auffassung eigens ein Nein auszusprechen. "Das einzige Recht, das damit beschnitten würde, wäre das Recht, sich keine Gedanken zu machen."
Gegen eine solche Regelung äußerten jedoch zahlreiche Abgeordnete Bedenken. Die Widerspruchslösung führe zu einer Missachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Bürger und verkehre die freie Entscheidung zugunsten einer Spende ins Gegenteil.
Ein Gegenvorschlag sieht vor, die Bereitschaft zu Organspenden regelmäßig beim Abholen eines neuen Personalausweises oder Passes abzufragen. "Der Gesetzgeber würde sonst diese sehr persönliche Entscheidung vorwegnehmen, die dann nur mit aktivem Widerspruch aufgehoben werden könnte", so z. B. Baerbock.
Wenn jemand aus freien Stücken zu einer Organspende bereit ist, gilt dies als eine moralisch besonders gute Tat. Dies gilt auch und in besonderem Maße für Christen. Jesus hatte einmal – in einem etwas anderem Zusammenhang – davon gesprochen,
‚Wenn dich dein rechtes Auge zum Bösen
verführt, dann reiß es aus und wirf es weg! Denn es ist besser für dich, dass
eines deiner Glieder verloren geht, als dass dein ganzer Leib in die Hölle
geworfen wird.‘
(Matthäus-Evangelium, Kapitel 5,29)
Um
also nach dem Tode ins Himmelreich einzugehen, ist für einen Christen nicht
notwendig, dass er vor seinem Tode mit allen Organen ausgestattet war. Genauso
wie Jesus nach seiner Auferstehung trotz seiner Kreuzigung mit einem verklärten
Leib in den Himmel fahren konnte, werden nach christlicher Überzeugung auch die
Menschen am Ende der irdischen Zeiten mit einem neuen, nichtirdischen Leib ins
Himmelreich eingehen.
Wenn
nun aber jemand nach dem Vorschlag von Spahn zu einer
solchen Handlung gezwungen wird, geht dieser Zusammenhang verloren, der Mensch
wird zu einem Ersatzlager, es zählt dann nur noch, dass ein verletztes Organ
durch ein anderes ersetzt wird.
Daran
ändert nichts Entscheidendes, wenn der Einzelne das Recht behält, eigens dieser
Handlung zu widersprechen. Eine solche Regelung wird auch nur dann zu einem
spürbaren Anstieg an Organspenden führen, wenn entweder ein Teil der Individuen,
der eigentlich gegen eine Organspende Bedenken hat, schlichtweg vergisst,
dieser Generalentscheidung zu widersprechen oder wenn jemand trotz Bedenken nur
deshalb dieser Regelung nicht eigens widerspricht, weil er befürchtet, dass ihn
die Gesellschaft verachten würde, wenn er sich offen weigern würde, der
Organspende zu widersprechen. Er widerspricht nur deshalb nicht, weil er sich
bei einem eigens ausgesprochenen Widerspruch an den Pranger gestellt fühlen würde.
Es
ist grundsätzlich falsch, gute Taten erzwingen zu wollen. Eine Handlung wird
nicht schon dadurch zu einer guten Tat, dass sie unter Zwang getan wird. Ja es
besteht sogar die Gefahr, dass bei zu großem Zwang der eine oder andere dadurch
kompensiert, dass er an anderer Stelle Sitten und Gebote verletzt. Es ist die
freiwillige Handlung, die eine Handlung erst zu einer sittlich hochstehenden
Tat macht.
1. Beginn des Lebens
Eine ehrliche Auseinandersetzung mit diesen Vorschlägen setzt eine Besinnung darauf voraus, wann menschliches Leben beginnt und wann es zu Ende ist.
Menschliches Leben nimmt seinen Anfang, wenn sich eine männliche Samenzelle mit einer weiblichen Eierzelle vereint. Allerdings ist in diesem Zeitpunkt noch keineswegs ein neues lebensfähiges Individuum entstanden, es bedarf vielmehr eines sehr langen Entwicklungsprozesses, bis ein menschliches Individuum lebensfähig wird.
Gerade weil im Frühstadium der Entwicklung eines menschlichen Individuums das neue menschliche Wesen wenig Züge eines ausgewachsenen Individuums trägt, gab es schon immer Versuche, den Beginn des menschlichen Lebens entgegen dieser natürlichen Begriffsbestimmung auf einen anderen Zeitpunkt zu legen. Es lag nahe, hierzu die Geburt eines Kindes zu wählen, weil mit der Geburt für Jeden sichtbar ein neues Lebewesen entsteht.
Aber eine solche Festlegung ist willkürlich. Vergleicht man einen Fötus im Mutterleib unmittelbar vor der Geburt mit einem neugeborenen Kind unmittelbar nach der Geburt, so hat sich die Lebensfähigkeit im Zeitpunkt der Geburt in keinster Weise verbessert. Alleingelassen wäre ein neugeborenes Kind völlig lebensunfähig. Auch im Hinblick auf seine Gefühlslage dürfte mit der Geburt keinesfalls eine spürbare Verbesserung eingetreten sein.
Aber auch jede andere Zeitbestimmung für den Beginn eines Lebens wäre mehr oder weniger willkürlich, der Reifeprozess des Menschen erstreckt sich über viele Jahre, ganz fertig ist er eigentlich nie, er muss sich immer wieder an die kontinuierlichen Veränderungen in der Umwelt erneut anpassen.
2. Ende des Lebens
Gleiche Überlegungen gelten auch für die Bestimmung des Lebensendes eines Individuums. Geht man von den natürlich vorgegebenen Gegebenheiten aus, so erlöscht das menschliche Leben mit dem letzten Herzschlag, da es dieser ist, der dafür verantwortlich ist, dass die einzelnen menschlichen Organe und Zellen einerseits mit den lebenswichtigen Nährstoffen versorgt werden und andererseits gleichzeitig die verbrauchten Teile entsorgt werden.
Aber auch im Hinblick auf das Lebensende gilt, dass es sich um einen langwierigen Prozess handelt, der bereits weit früher als der endgültige Tod einsetzt. Der Tod mag für die Betroffenen und deren Angehörigen wie ein aus heiterem Himmel plötzlich auftretender Blitzschlag erscheinen, in Wirklichkeit haben in aller Regel – wenn wir von durch Unfall hervorgerufene Todesfällen absehen – die Alterungsprozesse sehr viel früher eingesetzt, sodass dann das endgültige Ende auch nicht mehr willkürlich und plötzlich eintritt.
Man kann diesen Prozess mit einer Lampe vergleichen, welche an einer Decke aufgehängt wird und von tausenden dünnen Fäden gehalten wird. Jeder einzelne Faden ist viel zu schwach, um die Lampe am Herunterfallen zu verhindern, die Lampe hält, weil eine Vielzahl von einzelnen Fäden die Lampe stabilisieren, zunächst viel zu viel, auch weniger Fäden würden ausreichen. Die täglichen Ereignisse führen jedoch immer wieder dazu, dass einzelne Fäden reißen.
Und dann kommt eines Tages der Zeitpunkt, an dem die Anzahl der verbleibenden Fäden nicht mehr ausreicht, die Lampe an der Decke zu halten. Scheinbar ist es dann das Abbrechen eines einzelnen dünnen Fadens, welches das Herunterfallen der Lampe bewirkt, in Wirklichkeit fällt jedoch die Lampe eines Tages einfach deshalb herunter, weil die Zahl der verbleibenden Fäden die Mindestzahl unterschreitet.
Auch im Hinblick auf den Zeitpunkt des Todes gibt es Bemühungen, einen anderen Zeitpunkt als den Herztod als Todeszeitpunkt festzulegen. Man definiert z. B. das Lebensende mit dem Gehirntod, also dem Zeitpunkt, bei dem lebenswichtige Funktionen des Gehirns abgestorben sind.
Man wählte diesen Zeitpunkt vor allem deshalb, weil eine Transplantation menschlicher Organe voraussetzt, dass das zu entnehmende Organ bis zum Zeitpunkt der Entnahme beim Organspender noch durch den Blutkreislauf versorgt wurde.
Da man nun davon ausgehen kann, dass ein Gehirntoter niemals mehr vollkommen regeneriert werden kann, also der Herztod in relativ kurzer Zeit sicher ist, nimmt man es in Kauf, dass das Leben des Spenders auch schon vor seinem endgültigen Herztod durch Eingriff des Menschen beendet wird. Dass man auf diesem Wege anderes Leben retten kann, sei Grund genug, das Leben des Spenders bereits bei Eintritt des Gehirntodes endgültig zu beenden.
Damit wird jedoch ein folgenschwerer Schritt beschritten. Gibt man nämlich den natürlichen Begriff des menschlichen Lebensende (Herztod) auf, so gibt es für das Ende des menschlichen Lebens – genauso wie für den Beginn des Lebens – keine natürliche Grenze mehr, es ist dann mehr oder weniger Zufall, wo diese Grenze gesetzt wird.
3. Eingriffe kurz vor dem Gehirntod
Nehmen wir folgenden fiktiven Fall. Ein Kind in einer beliebigen Klinik warte auf die Transplantation eines Herzens, der krankhafte Zustand dieses Kindes sei aber bereits so fortgeschritten, dass eine Transplantation nur noch am heutigen Tag möglich sei.
In demselben Krankenhaus liege ein schwer kranker Mann, man könne mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass in wenigen Stunden der Gehirntod eintrete, noch sei jedoch bei diesem Mann der Gehirntod nicht festgestellt worden.
In Anbetracht der Schwere der Konsequenzen (wenn das Kind nicht heute noch operiert wird, ist jede Hilfe umsonst) käme man vielleicht zu dem Schluss, dass die Entnahme des Herzens dieses Mannes verantwortet werden könne, schließlich sei mit Sicherheit davon auszugehen, dass dieser Mensch in wenigen Stunden zunächst einen Gehirntod und bald darauf auch einen Herztod erleide, das, was man diesem Mann antue, unterscheide sich nur in sehr geringem Maße von der Transplantation unmittelbar nach dem Gehirntod, aber dennoch vor dem Herztod.
Und das Ärzteteam in dieser Klinik käme also – so wollen wir unterstellen – zu dem Schluss, dass eine solche Transplantation gerechtfertigt sei. Damit wurde jedoch bereits ein Tabubruch begangen. Bisher galt der eiserne Grundsatz, dass im Hinblick auf das Recht zum Leben alle Menschen als gleich zu gelten haben.
4. Der Tabubruch: die Selektion
Mit der Entscheidung zur Transplantation, welche voraussetzt, dass einem Menschen zu einem Zeitpunkt lebenswichtige Organe entnommen werden, bevor der Herztod eingetreten ist, wird entschieden, dass das Leben des jungen Kindes, dem das Organ eines anderen Menschen eingepflanzt werden soll, wertvoller ist als das Leben des schwerkranken Menschen, der unmittelbar vor dem Tode (dem Herztod) steht.
Damit wird aber der Grundsatz der Gleichheit des Menschen im Hinblick auf das Recht zum Leben durchbrochen. Es wird selektiert, ein anderer Mensch als die Beteiligten selbst entscheidet darüber, welches Leben als wichtiger gilt, das Leben des todkranken Kindes oder das Leben eines schwerkranken Menschen, der mit Sicherheit ohnehin nur noch einige Stunden zu leben hat. In diesem Falle entscheidet sogar nicht der Staat als Vertreter der Gemeinschaft, sondern ein privates Ärzteteam über diese Frage.
Selbst in den Staaten, in denen die Todesstrafe für besonders schwere Verbrechen gerechtfertigt wird, wird diese Selektion von Staatsorganen selbst vorgenommen und als minderwertig werden nur solche Menschen eingestuft, welche ein besonders schweres Verbrechen begangen haben. Hier (bei der Entscheidung zur Transplantation) reicht es aus, dass derjenige, dessen Leben durch diese Entscheidung beendet wird, ohnehin nicht mehr lange zu Leben hat.
Das Fatale an dieser Situation besteht darin, dass immer dann, wenn man nicht den Herztod als Beendigung des individuellen Lebens ansehen will, es keine andere natürliche Begrenzung gibt, sie ist vielmehr immer mehr oder weniger willkürlich.
Nehmen wir das Kriterium, dass ein baldiger Herztod eintreten wird, dass es ohnehin nur um wenige Stunden oder Tage gehen wird, bis der Herztod erwartet werden muss und dass dieser Prozess unumkehrbar ist, dass also auf keinen Fall damit gerechnet werden kann, dass sich der Gehirntote wiederum erholen kann.
Aber was heißt dies? Man könnte genauso gut auch einen etwas längeren Zeitraum verantworten, wenn man einmal bereit ist, eine gewisse Spanne vor dem Herztod als für den Eingriff notwendige Voraussetzung anzuerkennen. Der endgültige Tod ist schließlich ausnahmslos für jeden Menschen endgültig und hundertprozentig sicher und unumkehrbar.
5. Die Taktik der kleinen Schritte
Es wird hier eine Argumentation eingeschlagen, welche man mit Taktik der kleinen Schritte bezw. Scheibchentaktik bezeichnen kann. Einer solchen Argumentation begegnet man bereits im Alten Testament, im Buch Genesis, Kapitel 18,20-33 und zwar an der Stelle, an der Gott Abraham mitteilt, er habe beschlossen, Sodom und Gomorra wegen deren Sünden auszulöschen. Hören wir uns zunächst das fiktive Zwiegespräch an, das Abraham mit Gott hierin führt:
20 ‚Der Herr sprach also: Das Klagegeschrei über Sodom und Gomorra, ja, das ist laut geworden, und ihre Sünde, ja, die ist schwer.
21 Ich will hinabgehen und sehen, ob ihr Tun wirklich dem Klagegeschrei entspricht, das zu mir gedrungen ist. Ich will es wissen.
22 Die Männer wandten sich von dort ab und gingen auf Sodom zu. Abraham aber stand noch immer vor dem Herrn.
23 Er trat näher und sagte: Willst du auch den Gerechten mit den Ruchlosen wegraffen?
24 Vielleicht gibt es fünfzig Gerechte in der Stadt: Willst du auch sie wegraffen und nicht doch dem Ort vergeben wegen der fünfzig Gerechten dort?
25 Das kannst du doch nicht tun, die Gerechten zusammen mit den Ruchlosen umbringen. Dann ginge es ja dem Gerechten genauso wie dem Ruchlosen. Das kannst du doch nicht tun. Sollte sich der Richter über die ganze Erde nicht an das Recht halten?
26 Da sprach der Herr: Wenn ich in Sodom, in der Stadt, fünfzig Gerechte finde, werde ich ihretwegen dem ganzen Ort vergeben.
27 Abraham antwortete und sprach: Ich habe es nun einmal unternommen, mit meinem Herrn zu reden, obwohl ich Staub und Asche bin.
28 Vielleicht fehlen an den fünfzig Gerechten fünf. Wirst du wegen der fünf die ganze Stadt vernichten? Nein, sagte er, ich werde sie nicht vernichten, wenn ich dort fünfundvierzig finde.
29 Er fuhr fort, zu ihm zu reden: Vielleicht finden sich dort nur vierzig. Da sprach er: Ich werde es der vierzig wegen nicht tun.
30 Und weiter sagte er: Mein Herr zürne nicht, wenn ich weiterrede. Vielleicht finden sich dort nur dreißig. Er entgegnete: Ich werde es nicht tun, wenn ich dort dreißig finde.
31 Darauf sagte er: Ich habe es nun einmal unternommen, mit meinem Herrn zu reden. Vielleicht finden sich dort nur zwanzig. Er antwortete: Ich werde sie um der zwanzig willen nicht vernichten.
32 Und nochmals sagte er: Mein Herr zürne nicht, wenn ich nur noch einmal das Wort ergreife. Vielleicht finden sich dort nur zehn. Und wiederum sprach er: Ich werde sie um der zehn willen nicht vernichten.
33 Nachdem der Herr das Gespräch mit Abraham beendet hatte, ging er weg und Abraham kehrte heim.‘
Abraham beginnt also mit Gott zu hadern und um die Frage zu feilschen, ob es denn richtig sei, wenn gleichzeitig mit den Sündern auch die Unschuldigen vernichtet werden. Er beginnt damit, dass er unterstellt, in Sodom und Gomorra würden 50 Gerechte leben. Und er fragt Gott, ob er nicht dieser 50 Gerechten willen die Städte verschonen sollte.
Dieses Verhalten Abrahams ist unerhört und dreist. Dies lässt sich leicht erkennen, wenn wir dieses Verhalten vergleichen mit der Vorgehensweise, welche von den damaligen heidnischen Religionen verlangt worden wäre.
Die damaligen heidnischen Religionen forderten eine totale Unterwerfung der Menschen unter den Willen der Götter. Von den heidnischen Göttern wurde unterstellt, dass sie menschliches Fehlverhalten dadurch ahnen, dass sie Naturkatastrophen auslösen und hierbei keinesfalls zimperlich vorgehen. Wenn eine Stadt wegen Ungehorsams etwa durch ein Erdbeben bestraft werden soll, werden notgedrungen alle Bewohner bestraft, unabhängig davon, wer schuldig geworden war und wer die Gebote der Götter befolgt hatte.
Von den Menschen wurde in diesen Zeiten erwartet, dass sie die Gebote der Götter widerspruchslos entgegennehmen und befolgen, sie hatten sich vor den Göttern auf den Boden zu werfen und mit verhülltem Angesicht die Weisungen der Götter zu empfangen.
Ganz anderes erfahren wir hier in der Geschichte der Heiligen Schrift der Juden und Christen. Abraham unterhält sich mit Gott wie mit Gleichgestellten. Er wagt es, den Plänen Gottes, die Städte Sodom und Gomorra auszulöschen, ernsthaft zu widersprechen, wobei er nicht etwa in einer Demutshaltung Gott darum bittet, gnädig und barmherzig zu sein und auf die an und für sich gerechtfertigte Strafe zu verzichten. Er weist auch Gott keinesfalls daraufhin, dass sich die Stadtbewohner bei einem Aussetzen dieser Strafe dankbar erweisen würden und in Zukunft die Weisungen Gottes befolgen würden. Nichts wird von all dem erwähnt.
Ganz im Gegenteil spielt sich – welche Anmaßung! – Abraham gegenüber Gott als Richter auf, der darauf aufmerksam macht, dass ein solches Vorgehen der Gerechtigkeit widersprechen würde. Gott dürfe auf keinen Fall die Gerechten für die Sünden der anderen mitbestrafen, dies sei ausgesprochen ungerecht.
Ja, Abraham wagt es sogar, Gott Vorhaltungen zu machen, dass er sich gefälligst an die Gesetze, die er den Menschen gegeben habe, auch selbst zu halten habe:
‚Das kannst du doch nicht tun, die Gerechten zusammen mit den Ruchlosen umbringen. Dann ginge es ja dem Gerechten genauso wie dem Ruchlosen. Das kannst du doch nicht tun. Sollte sich der Richter über die ganze Erde nicht an das Recht halten?‘
Und genauso unerhört ist es, dass Jahwe in der Tat auf die Einwände Abrahams eingeht, als hätte der Mensch Abraham das Recht, Gott Vorhaltungen zu machen. Es widerspricht allem, was wir von den heidnischen Religionen zur Zeit Abrahams wissen, dass sich ein Gott ein solches Verhalten eines Menschen gefallen lässt.
Jahwe hingegen rügt Abraham mit keinem Wort wegen seines dreisten Verhaltens. Nein, er geht sogar auf die von Abraham vorgebrachten Vorwürfe ein und ist bereit, dann auf die Zerstörung beider Städte zu verzichten, wenn sich 50 Gerechte – und dies wären sicherlich nur wenige Prozent der Gesamtbevölkerung gewesen – finden ließen.
Und nun kommt es noch schlimmer. Anstatt dass Abraham wegen dieses Entgegenkommens Gottes dankbar sich zufrieden gibt, legt er noch eines darauf und beginnt wie um den Preis einer Ware mit Gott zu schachern. Wenn ich schon einmal dabei bin – sagt er – erfordere nicht eigentlich die Gerechtigkeit, dass Gott auch dann auf seine Rache verzichte, wenn sich nur 45 Gerechte finden ließen?
Nun wendet Abraham einen ausgesprochen findigen Trick an. Er verweist nicht nur auf 45 Gerechte, um derentwillen Gott auf die Bestrafung verzichten solle, sondern macht darauf aufmerksam, dass ja dann gegenüber dem ersten, bereits zugegebenen Zugeständnisses nur 5 weitere Gerechte fehlen und er sagt:
‚Vielleicht fehlen an den fünfzig Gerechten fünf. Wirst du wegen der fünf die ganze Stadt vernichten?
Mit einer solchen Taktik kann man natürlich jede noch so gerechtfertigte Bestrafung ad absurdum führen. Dies wird klar, wenn wir einmal unterstellen, Abraham hätte gefragt, ob Gott auch dann auf die Strafe verzichte, wenn nicht fünfzig, sondern neunundvierzig, also gerade ein einzelner Gerechter weniger gefunden werden könnte. Sollte Gott seine Entscheidung wirklich wegen eines einzigen fehlenden Gerechten ändern, wäre das gerecht? Es ist klar, dass bei einer solchen Taktik am Ende jede Bestrafung der Städte als ungerechtfertigt hingestellt werden kann, sofern nur ein einziger Gerechter gefunden werden könnte.
Und Gott scheint sich diese Dreistheit offensichtlich noch gefallen zu lassen. Kein Tadel, nein, er zeigt sich bereit auch bei 45, dann bei 40, 30, 20 schließlich bei 10 Gerechten auf die Bestrafung zu verzichten.
Bei einem menschlichen Herrscher hätte man erwarten können, dass dieser spätestens bei dem dritten Anlauf (die Zahl der notwendigen Gerechten schrittweise zu reduzieren) seine Geduld verloren hätte und sich jeden weiteren Versuch, die Zahl der notwendigen Gerechten zu verringern, verbeten hätte. Ein menschlicher Herrscher hätte dieses Gespräch abrupt abgebrochen und befunden, dass sich der Untergebene in Acht nehmen solle und seine Geduld und Nachsicht nicht überschätzen solle.
Gott war also diesem Bericht zu Folge bereit, auf die Klagen und Vorhaltungen Abrahams einzugehen. Aber wir erfahren dann, dass trotzdem die Städte vernichtet wurden, da sich offensichtlich noch nicht einmal zehn Gerechte gefunden hatten.
In Wirklichkeit gab es nämlich nur Lot, der als Gerechter angesehen werden konnte. Natürlich war es in diesem Fall nicht nur eine einzige Person, Lot selbst, der als Gott gefällig eingestuft werden konnte. Es war vielmehr die Familie des Lots, die hier Gottes Gebote befolgte und zu der Familie zählten die Ehefrau und die Kinder, vermutlich weitere Verwandte und die Diener und Mägde, also sicherlich etwa 100 Personen.
Obwohl also Gott Sodom und Gomorra vernichtete, wurde diese eine Person bzw. Personengruppe (die Familie Lot) trotzdem nicht mit den anderen ausgelöscht. Ein Bote Gottes hatte vor der Vernichtung der beiden Städte die Familie des Lots aus der Stadt geführt. Und dies bedeutet, dass dann im Endergebnis wirklich nur die sündigen Menschen vernichtet wurden, dass aber die wenigen Gerechten allesamt gerettet wurden.
Dies bedeutet, dass in der Tat der Gerechtigkeit entsprochen wurde, und zwar genau so, wie es Abraham in dem Zwiegespräch mit Gott angemahnt hatte. Und nun sehen wir, dass diese Erzählung eine ganz andere Wendung nimmt.
Zunächst hatte es den Anschein, als ob Jahwe alle Bewohner von Sodom und Gomorra vernichten möchte, unabhängig davon, ob es sich um Unschuldige oder um Schuldige handelt. In Wirklichkeit will diese Erzählung ganz im Gegensatz hierzu feststellen, dass Jahwe im Gegensatz zu den heidnischen Göttern der damaligen Zeit immer nur die Ungerechten bestraft.
Das Wesentliche der hier niedergeschriebenen Erzählung besteht darin, dass man sich von dem bisherigen Ergebnis in kleinen Schritten, eben Scheibchenweise entfernt und den Blick nicht auf den absolut angesteuerten Wert, sondern auf die Veränderung legt. Natürlich ist die Veränderung sehr viel kleiner als der Gesamtwert und es wird auf diese Weise der Eindruck erweckt, als sei die geforderte Änderung in Wirklichkeit so minimal, dass man ihr auf jeden Fall zustimmen kann, ja muss, sofern man zuvor dem bisherigen Zustand zugestimmt hatte.
Abraham hatte bei seiner Argumentation Schritte von zehn oder fünf Gerechten zurückgelegt, er hätte aber auch immer nur einen einzigen Gerechten von der bisherigen Zahl abziehen können, in diesem Falle wäre die scheinbare Berechtigung der angeforderten Änderung noch größer gewesen.
Auf unser Beispiel der Organspende angewandt, geht man zunächst vom Herztod und dann zum Gehirntod über, der ja zumeist nur wenige Stunden (Tage) vor dem Herztod eintritt. Die Lebenszeit, welche dem erzwungenen Organspender weggenommen wird, ist also sehr gering. Aber auch dann, wenn man einem Kranken, der mit Sicherheit nur wenige Stunden (Tage) zu leben hat, bevor der Gehirntod eintritt, das Ende bereitet, um die Transplantation zu ermöglichen, ist die Lebenszeit, welche dem Organspender im Vergleich zum Gehirntod genommen wird, äußerst gering.
Das Bedenkliche dieses Vorgehens liegt darin, dass es keine natürliche Grenze gibt, wenn man einmal den ersten Schritt (jemand stirbt bereits mit dem Gehirntod) getan hat. Im Vergleich zu dem jeweils bereits zugestandenen Zustand ist beim nächsten Schritt der Unterschied minimal, sodass es scheinbar gute Gründe gibt, auch diesen nächsten Schritt zu tun.
6. Der Wert des einzelnen Menschen
Eine nächste Ebene wird dann beschritten, wenn man bei dieser Selektion auch das Verhalten des potentiellen Organspenders miteinbezieht. Wenn man schon bereit ist, zu entscheiden, welches Leben als schutzbedürftig angesehen wird, warum beschränkt man diese Frage allein auf die Zeit, welche der Organspender opfert, sollte man dann nicht auch in diese Entscheidung die Frage einbeziehen, welchen Nutzen oder Schaden die Betroffenen der Gesellschaft zufügen bzw. zugefügt haben?
Man ist dann sehr schnell bei dem Urteil, dass das Leben eines jungen, bisher tadellosen Menschen sehr viel mehr wert ist als das Leben eines Schwerverbrechers, der bereits mehrere Menschen gemordet hat. Auch würde man in diesem Falle die Gesellschaft davor bewahren, dass von dieser Person weitere Verbrechen begangen werden.
Obwohl es im Rahmen eines freiheitlichen Rechtsstaates keine überzeugende Rechtfertigung für eine solche Argumentation gibt, wird der eine oder andere durchaus mit einer solchen Begründung sympathisieren. Wenn man nämlich bereit ist, zwei Menschen daraufhin miteinander zu vergleichen, welcher wertvoller ist als der andere, wird man zwangsweise zu dem Ergebnis kommen, dass ein unbescholtenes Individuum für die Gesellschaft wertvoller erscheint als einer, der sich bereits gegen die Gesetze in großem Maße vergangen hat.
Der nächste Schritt eines solchen Vorgehens liegt dann darin, dass bereits die Tatsache, dass einzelne Bürger die Abwahl der jeweils herrschenden Politiker fordern und sich deshalb gegen diese Politiker stellen, als ein Schwerverbrechen gehalten wird.
Natürlich wird man jemandem, der eine zwangsweise Organspende befürwortet, nicht vorwerfen können, dass er tatsächlich insgeheim eine solche Entwicklung anstrebt. Die Schwierigkeit liegt nur darin, dass dann, wenn man einmal bereit war, von der natürlichen Definition des Lebensende abzurücken, es keine natürliche Grenze mehr gibt und dass man mit Hilfe einer Taktik der kleinsten Schritte auf lange Sicht sehr wohl zu einem Zustand gelangen kann, den zunächst keiner wollte.
Aber wenn man die einzelnen Schritte nur klein genug anlegt, ist es auf lange Sicht sehr wohl möglich, dass jeder einzelne Schritt trotzdem bejaht wird, da er gegenüber dem jeweils vorherigen Schritt keine gravierende Änderung erkennen lässt.
7. Gründe gegen eine Selektion
Wer selektiert, verletzt im Grunde den Gleichheitsgrundsatz. Zumindest im Hinblick auf das Recht auf Leben sollte das Leben eines jeden Menschen gleich sein in dem Sinne, dass das Leben des einen Menschen nicht gegen das Leben eines anderen Menschen ausgespielt werden darf, gleichgültig wie alt die einzelnen Individuen sind, gleichgütig sogar wie sehr die Einzelnen der Gemeinschaft Schaden oder Nutzen gebracht haben.
Für religiöse Menschen gilt dieser Grundsatz vor allem deshalb, weil nur Gott in die Seelen der Menschen schauen kann und beurteilen kann, wie sehr individuelle Schicksalsschläge eine Tat geprägt haben und wie groß deshalb der Anteil der Schuld des Einzelnen tatsächlich ist. So lesen wir in der Eberfelder Übersetzung des Deuteronomium, Kapitel 32,35:
‚Mein ist die Rache spricht der Herr‘.
Im Gleichnis vom Unkraut unter dem Weizen (siehe das Matthäusevangelium, Kapitel 13,18-24) vergleicht Jesus das Himmelreich mit einem Mann, welcher guten Samen sät, der nach einer gewissen Zeit aufgeht und Ähren bildet. Aber der Sämann muss feststellen, dass auch Unkraut zwischen den Ähren zum Vorschein kam. Als dann geerntet wurde, wurden Unkraut und Ähren von einander getrennt. Das Unkraut wurde in Bündeln zusammengebunden und ins Feuer geworfen, während der Weizen in die Scheune zur Weiterverarbeitung gebracht wurde:
24 ‚Und Jesus erzählte ihnen noch ein anderes Gleichnis: Mit dem Himmelreich ist es wie mit einem Mann, der guten Samen auf seinen Acker säte.
25 Während nun die Leute schliefen, kam sein Feind, säte Unkraut unter den Weizen und ging wieder weg.
26 Als die Saat aufging und sich die Ähren bildeten, kam auch das Unkraut zum Vorschein.
27 Da gingen die Knechte zu dem Gutsherrn und sagten: Herr, hast du nicht guten Samen auf deinen Acker gesät? Woher kommt dann das Unkraut?
28 Er antwortete: Das hat ein Feind von mir getan. Da sagten die Knechte zu ihm: Sollen wir gehen und es ausreißen?
29 Er entgegnete: Nein, sonst reißt ihr zusammen mit dem Unkraut auch den Weizen aus.
30 Lasst beides wachsen bis zur Ernte. Wenn dann die Zeit der Ernte da ist, werde ich den Arbeitern sagen: Sammelt zuerst das Unkraut und bindet es in Bündel, um es zu verbrennen; den Weizen aber bringt in meine Scheune.‘ (Siehe Matthäus Kapitel 13,24-30).
Auch an dieser Stelle wird deutlich, dass wir Menschen gar nicht in der Lage sind, hier auf Erden Gerechtigkeit zu üben. Es ist Sache Gottes, beim Weltgericht über die Menschen zu richten, der Versuch der Menschen, schon hier auf Erden über die Menschen zu entscheiden, zerstört wegen der Unvollkommenheit menschlicher Erkenntnis mehr als dieser Versuch heilt.
8. Laizistische Begründungen
Aber welche Überlegungen gelten, wenn wir auf religiöse Begründungen verzichten? Zumindest in den freiheitlichen europäischen Staaten hat sich der Grundsatz verfestigt, dass auch der Staat nicht das Recht besitzt, über das Leben seiner Bürger zu entscheiden und z. B. einen Mörder hinzurichten.
Aber selbst in den wenigen demokratisch ausgerichteten Staaten, welche wie z. B. die Vereinigten Staaten von Amerika noch an der Todesstrafe für Mörder festhalten, kann man diesen Schritt (Festhalten an der Todesstrafe) immerhin damit rechtfertigen, dass es in diesem Falle der Mörder selbst war, welcher als erster das Recht eines jeden Menschen auf Leben verletzt hatte, in dem er von sich aus einen Menschen getötet hatte.
Wenn aber schon der Grundsatz, dass Menschen niemals einen anderen Menschen töten dürfen, vom Mörder verletzt wurde, wird es bisweilen für gerechtfertigt gehalten, dass der Mörder selbst auf dieses Recht nicht mehr pochen dürfe. Er habe ja selbst diesen Grundsatz verletzt, sein Leben wäre ja von Seiten des Staates nicht bedroht, wenn er diesen Grundsatz nicht als Erster verletzt hätte.
Ähnliche Rechtfertigungen gelten gegenüber Tötungen, welche in einem Krieg in großer Zahl stattfinden. Zunächst gilt das Verbot eines Angriffskrieges. Würden sich alle Staaten an dieses Verbot halten, gäbe es auch keine Kriege und mit ihnen das bewusste Töten von Menschen im Zusammenhange mit dem Kriege.
Wenn aber ein Staat dieses Gebot verletzt und einen anderen Staat angreift, wird dem angegriffenen Staat das Recht zuerkannt, sich zu verteidigen und im Rahmen dieser Verteidigung auch Menschen zu töten.
Hier wird in der Tat selektiert, die einzige Rechtfertigung dafür, dass feindliche Soldaten und auch Zivilisten – etwa durch Bombenangriffe – getötet werden, liegt darin, dass durch diese Handlungen der angegriffene Staat überhaupt erst die Möglichkeit erhält, den Angriff des Feindes abzuwehren. Es wird hier auch nicht gefragt, ob das einzelne auf diese Weise getötete Individuum diesen ungerechtfertigten Angriff gewollt hatte und damit schuldig geworden ist.
Die Forderung, keinen Menschen, vor allem keinen unschuldigen Menschen zu töten, wird hier an und für sich verletzt, wiederum mit der Rechtfertigung, dass der Angreifer als erster das Verbot eines Angriffskrieges verletzt hat und aus diesem Grunde das Recht verloren hat, vor einem Tod geschützt zu werden.
Wir müssen also in der Tat davon ausgehen, dass in unsere realen Welt gegen das Verbot, über das Leben anderer zu entscheiden, wiederholt verstoßen wird.
Dieser Umstand rechtfertigt jedoch nicht, dass wir dort, wo nicht andere dieses Verbot bereits verletzt haben, das Selektionsverbot im Hinblick auf menschliches Leben generell aufzuheben.
9. Ausblick
Natürlich hat das Festhalten an diesem Selektionsverbot als Konsequenz, dass wegen zu geringer Bereitschaft zu einer freiwilligen Organspende der tatsächliche Bedarf an Organen nicht immer befriedigend erfüllt wird. Und dies ist sicherlich höchst unbefriedigend. Deshalb ist der Staat aufgerufen, nach Möglichkeiten Ausschau zu halten, dieses Missverhältnis zwischen Bedarf und Angebot an Organen wo immer nur möglich zu verringern.
Dazu zählt auf der einen Seite der Versuch durch Aufklärung, Vereinfachung der Verfahren und unter Umständen auch durch Schaffung von zusätzlichen Anreizen das Angebot an freiwilligen Organspenden zu vergrößern.
Auf der anderen Seite gibt es aber auch Möglichkeiten, den Bedarf an fremden Organen zu verringern. Schon seit einiger Zeit gibt es Versuche, durch Entnahme von Kernzellen, bei denen ein Organ ersetzt werden muss, diese Organe selbst im Labor zu züchten.
Auf diese Weise würde nicht nur der Bedarf an fremden Organen verringert, sondern gleichzeitig auch die Gefahr, dass der eigene Körper fremde (von einem anderen Individuum stammende) Zellen abstößt, verringert. Auf jeden Fall sollte die Erforschung dieser Erzeugung neuer Organe durch Entnahme von Kernzellen finanziell stärker als bisher gefördert werden.