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Der kostenlos-Trick

 

 

In einer Marktwirtschaft hat derjenige, welcher eine Ware oder Dienstleistung nachfragt, im Allgemeinen auch den Marktwert dieses Gutes zu bezahlen. Dieser wird in einer funktionsfähigen Marktwirtschaft der Nutzensteigerung entsprechen, welche bei der letzten Einheit des Gutes, beim sogenannten Grenzertrag, erreicht wird. Nur auf diese Weise wird sichergestellt, dass die knappen materiellen Ressourcen bestmöglich auf die einzelnen Verwendungsarten aufgeteilt werden und damit der höchstmögliche gesamtwirtschaftliche Nutzen erzielt wird.

 

Natürlich ist eine Bezahlung bei jedem einzelnen Kaufangebot bisweilen sehr lästig und gerade deshalb nehmen Verbraucher im Allgemeinen kostenlose Angebote der Unternehmer dankbar an.

 

In Wirklichkeit ist es jedoch fragwürdig, ob diese Leistungen tatsächlich von den Unternehmungen für die Verbraucher kostenlos angeboten werden. Unternehmungen sind erwerbswirtschaftlich orientiert, der einzige oder zumindest wichtigste Zweck dafür, dass eine Unternehmung betrieben wird, liegt darin, Gewinne zu erzielen und Gewinne werden nur dann erzielt, wenn zumindest alle der Unternehmung entstehenden Kosten vom Nachfragenden übernommen werden.

 

In den meisten Fällen werden die sogenannten kostenlosen Angebote gar nicht kostenlos verabreicht, es erfolgt sehr wohl eine Gegenleistung, nur dass diese nicht auf direktem Wege erfolgt und auf den ersten Blick auch nicht erkennbar ist.

 

In der Art und Weise, wie diese angeblich kostenlose Leistungen trotzdem, versteckt, den Unternehmungen Gegenleistungen erbringen, waren die Unternehmungen recht einfallsreich.

 

So begegnen wir z. B. bei Banken ein Paketangebot. Die Bankkunden erhalten von ihren Banken eine Vielzahl von Einzelleistungen. Sie können z. B. ein Konto eröffnen und Ein- sowie Auszahlungen auf dieses Konto durchführen, weiterhin Kredite in Anspruch nehmen sowie ein Wertdepot beantragen, in welches von der Bank Wertpapiere an- und verkauft werden können, wobei die Banken ihre Kunden beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren beraten können.

 

Für diese Leistungen verlangen nun Banken sehr oft eine Sammelgebühr, welche alle Einzelleistungen abdeckt. Dieses Verfahren mag auch den Kunden entgegenkommen, da eine Abrechnung für jede einzelne Leistung durchaus lästig und aufwendig sein kann.

 

Trotzdem kann bei einem Einzelverfahren nicht geprüft werden, ob der Gesamtpreis wirklich dem Umfang der Leistungen entspricht, es besteht durchaus die Gefahr, dass die Sammelgebühr überhöht ist, ohne dass der Kunde dies überhaupt erfährt und auf eine solche Taktik reagieren könnte.

 

Diese Gefahren wären immer noch relativ gering, wenn wir von einem intensivem Wettbewerb unter den Banken ausgehen könnten. In Wirklichkeit aber finden wir im Bankensektor Teiloligopole vor, welche den größeren Unternehmungen sehr wohl die Möglichkeit einräumen, den Preis für ihre Dienstleistungen nach oben zu korrigieren.

 

Als zweites Beispiel für nur scheinbar kostenlose Leistungen seien die Schnäppchenangebote genannt. Zwar muss der Käufer hier für seinen Einkauf einen Preis entrichten, die Waren werden nicht kostenlos angeboten. Trotzdem wird hier angeblich der Preis stark gesenkt. Oftmals erfährt der Kunde, welcher Preis eigentlich verlangt werden müsste und dass der Preis stark reduziert werden wurde. Es bleibt aber unklar, ob der angebliche höhere Preis, tatsächlich den Kosten dieser Unternehmung entspricht.

 

Nun ist es ein Leichtes, den angeblich wirklichen Preis willkürlich nach oben zu korrigieren, sodass die tatsächliche Preissenkung sehr viel niedriger ist als angegeben.

 

Auch müssen wir uns fragen, aus welchen Gründen denn die Händler ihre Angebote zu einem Schleuderpreis anbieten. Der wichtigste Grund für ein solches Verhalten besteht darin, dass es für die Händler notwendig ist, die Lager zu räumen, weil die bisherigen Waren entweder bei einer Lagerung verderben würden oder weil bei Modewaren z. B. die bisherigen Artikel nicht mehr nachgefragt werden.

 

In diesen Fällen findet jedoch in Wirklichkeit gar kein echter Preiserlass statt. Unter normalen Wettbewerbsbedingungen entspricht der echte Marktpreis dem Schnittpunkt von Angebot und Nachfrage. Wenn aber die Läger geräumt werden müssen, dann ist das Angebot in Wirklichkeit vollkommen unelastisch und die tatsächlich durchgeführte Preissenkung bringt nur zum Ausdruck, dass der Preis im Gleichgewicht gesunken ist und dies bedeutet, dass der tatsächliche Preis gegenüber dem Gleichgewichtspreis gar nicht gesunken ist. Trotz beachtlicher Preissenkung erhält der Kunde kein Geschenk, sondern zahlt das, was auf funktionierenden Wettbewerbsmärkten ohnehin von selbst eingetreten wäre.

 

Als dritten Fall wählen wir ein Angebot, das zwar dem Kunden kostenlos oder auch zu einem Preis angeboten wird, welcher unter den Kosten liegt, bei dem jedoch der Kunde eine Werbung über sich ergehen lassen muss. So decken z. B. im Fernsehen die Gebühren bei Weitem nicht die Kosten, die Fernsehanstalten können aber trotzdem ihre Kosten decken, da sie Werbesendungen ausstrahlen, für die sie von den Unternehmungen, zu deren Gunsten geworben wird, Zahlungen erhalten.

 

Zunächst einmal könnte man davon ausgehen, dass Werbung den Zuschauern der Werbesendungen zugute kommen, da sie über die Eigenschaften der beworbenen Waren informieren und damit die Kaufentscheidungen verbessern helfen.

 

Selbst dort, wo der Zuschauer  oder Kunde keinen Nutzen aus der ausgestrahlten Werbung ziehen kann und nur belästigt wird, ist der  Schaden durch Ansehen dieser Werbung zumeist gering. Dort, wo Werbung von Unternehmungen per Email zugesandt wird, kann man sie dann, wenn die Werbung keinen Nutzen bringt, ohne großen Aufwand wieder löschen.

 

Es scheint also auf den ersten Blick, dass in diesen Fällen der Zuschauer tatsächlich etwas geschenkt bekommt, er muss nur einen Teil der bei der Herstellung und Ausstrahlung entstandenen Kosten selbst tragen.

 

In Wirklichkeit bringt die Werbung jedoch in sehr vielen Fällen keine für den Verbraucher nützlichen Informationen. Dafür wird jedoch sehr häufig der Versuch gemacht, im Sinne geheimer Verführer die Verbraucher dadurch zu beeinflussen, dass der Verbraucher die Beeinflussung gar nicht bemerkt und sich rein instinktiv um die beworbenen Artikel bemüht.

 

So wurden z. B. schon in frühen Jahren nach dem zweiten Weltkrieg im Vorspann der Kinofilme Texte eingeblendet, welche die Zuschauer dazu anreizten, bestimmte Süßigkeiten zu begehren, wobei jedoch die Beeinflussung im Unterbewusstsein erfolgte, sodass sich der einzelne Zuschauer gar nicht bewusst war, wie dieses Begehren entstanden war. Nach dem Vorspann gingen dann Verkäufer dieser beworbenen Artikel durch die Reihen und konnten aufgrund dieser unbewussten Werbung wesentlich mehr als ohne diese Beeinflussung verkaufen.

 

Oder um ein zweites Beispiel zu erwähnen. Vor einiger Zeit war im öffentlichen Fernsehen eine Sendung zu sehen, in der ein Reporter bekannt gab, dass er im Voraus angeben könne, was zwei ausgesuchte Bürger in einem Handelsgeschäft kaufen werden. Diese beiden Bürger entschieden sich vollkommen freiwillig dafür, was sie einkaufen wollten, hatten aber diese Absicht nicht zuvor bekannt gegeben.

 

Trotzdem entsprach der Warenkorb mit ganz wenigen Ausnahmen dem, was der Reporter zuvor vermutet hatte. Der Grund für diese Übereinstimmung lag darin, dass dem Reporter bekannt war, mit welchen Tricks die Handelsgeschäfte im Allgemeinen ihre Kunden dazu bewegen versuchen, ganz bestimmte Waren gezielt zu kaufen. Natürlich war auch hier wiederum den Käufern nicht bewusst, dass sie insgeheim beeinflusst wurden.

 

Kommen wir zu einem vierten Beispiel. In den letzten Jahren beschäftigt die Öffentlichkeit die Tatsache, dass soziale Medien wie Facebook oder Twitter, aber auch Unternehmungen wie Google oder Amazon Daten an ihre Kunden ohne deren Bewusstsein oder Zustimmung weiterverkauft haben.

 

Gerade aus diesen Gründen wurden z. B. in der Europäischen Union die Datenschutzgesetze verschärft, in dem Daten grundsätzlich nur mit Zustimmung der Betroffenen weitergegeben werden können.

 

Zwar haben die betroffenen Unternehmungen mitgeteilt, dass sie in Zukunft Daten nur noch bei Zustimmung der Betroffenen weitergeben wollen. Verändert hat sich jedoch an dieser Praxis sehr wenig.

 

Der Grund hierfür liegt hingegen in dem Bemühen dieser Unternehmungen, einen großen Teil ihrer Leistungen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Da es sich aber bei diesen Unternehmungen um keine caritativen Einrichtungen, sondern um erwerbswirtschaftliche Unternehmungen handelt, deren wichtigstes Ziel in der Erzielung von Gewinnen besteht, wird durch keine Gesetzgebung ein grundlegender Wandel in dieser Frage eintreten.

 

International tätige Unternehmungen können sich jeder Zeit der Kontrolle der einheimischen Gesetzgebung dadurch entziehen, dass sie ihren Sitz in ein Ausland verlegen, das diese Kontrollen nicht durchführt.

 

Auch gilt es zu bedenken, dass es ja nicht im Belieben dieser Konzerne liegt, welche Daten ihrer Kunden sie weiter verkaufen. Es gelten auch hier die Gesetze des Marktes. Einen Preis erzielen nur solche Daten, welche den Käufern dieser Daten auch Gewinne versprechen.

 

Und Unternehmungen oder auch andere Organisationen werden nur solche Daten nachfragen, welche ihnen dadurch Nutzen bringen, dass sie etwas über das Kaufverhalten ihrer Kunden auf diese Weise erfahren. Besserung in dieser Frage kann erst dann erreicht werden, wenn die sozialen Medien ihre Leistungen nicht mehr überwiegend kostenlos zur Verfügung stellen.

 

Bisweilen werden Angebote zum Nulltarif angeboten und der Eindruck erweckt, diese Leistungen würden dem Verbraucher nichts kosten. In Wirklichkeit werden diese Leistungen von einer Versicherung bezahlt und dies bedeutet, dass die Verbraucher in  ihrer Gesamtheit diese Leistungen voll in Form von Beiträgen zu zahlen haben. In diesem Falle werden sogar Beitragszahler, welche diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen, ohne Gegenleistung zur Kasse gebeten.

 

Schließlich ein letztes Beispiel für angeblich kostenlose Leistungen, welche aber in Wirklichkeit gar nicht kostenlos sind. Einige Verlage bieten neuerdings ihre Veröffentlichungen angeblich kostenlos zur Verfügung, de facto müssen sich die Käufer hingegen verpflichten, Fortsetzungen dieser Veröffentlichungen käuflich zu erwerben.

 

Im weiteren Verlauf erhält der Kunde immer wieder ein Angebot weiterer Veröffentlichungen, sodass das Erwerben eines kostenlosen Exemplars zu Beginn dieser Kette im Grunde genommen nur ein anderer Weg darstellt, als dass Werbung bezogen wird, welche den Kunden dazu animiert, immer wieder neue Veröffentlichungen anzukaufen.

 

Zwar wird demjenigen, welcher einen solchen Vertrag unterschreibt, zugesichert, dass er jederzeit diesen Vertrag kündigen kann. Es wir aber darauf vertraut, dass ein Großteil dieser Kunden aus Gründen der Bequemlichkeit oder aus anderen Gründen nicht abspringen wird. 

 

Wir kommen also zu dem Ergebnis, dass die sogenannten kostenlosen Leistungen der Unternehmungen oftmals gar nicht kostenlos sind und auch in aller Regel dazu führen, dass knappe Ressourcen nicht optimal am Bedarf der Konsumenten ausgerichtet werden.

 

Diese Kritik sagt jedoch nichts über echte kostenlose Darbietungen aus. Man kann zwar nicht erwarten, dass Unternehmungen kostenlose Leistungen anbieten, da sie stets erwerbs- und damit gewinnorientiert handeln. Selbstverständlich gibt es aber auch zahlreiche Leistungen Privater, welche aus caritativen oder anderen Motiven heraus erfolgen und sicherlich sehr sinnvoll und auch nützlich sein können.